Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
§ 34 EStG Entlassungsabfindungen als außerordentliche Einkünfte i. S. des Abs. 1
Sind im Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG) Entlassungsabfindungen als außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2 EStG) enthalten, so ist die darauf entfallende ESt mit einem ermäßigten Steuersatz zu bemessen.
1 Ermittlungsverfahren
Auf die und v. O 2000 wird hingewiesen.
Ist danach eine Überprüfung durchzuführen, sind nachstehende Unterlagen anzufordern:
- der maßgebliche Arbeitsvertrag 
- die maßgebliche Versorgungsvereinbarung 
- ein evtl. Kündigungsschreiben bzw. 
- der Aufhebungsvertrag oder entsprechende Unterlagen (ggf. Arbeitsgerichtsvergleich) 
- der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses 
- Unterlagen über die Berechnung der Abfindung 
- Zahlungsnachweise 
Auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen ist eine einkommensteuerrechtliche Würdigung vorzunehmen; § 42 AO bleibt unberührt.
2 Einkommensteuerrechtliche Würdigung
2.1 Entlassungsabfindung als Einkünfte
Es sind nur die den ggf. nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfreien Betrag übersteigenden Leistungen zu erfassen. Die mit diesen Leistungen unmittelbar im Zusammenhang stehenden Werbungskosten, z. B. Anwaltsgebühren und Portokosten, sind bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen ( BStBl 1984 II S. 347); § 3c EStG ist zu beachten.
Werden Entlassungsabfindungen au...