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§ 34f EStG Steuerermäßigung bei alleiniger Nutzung der nach § 10e EStG begünstigten Wohnung durch ein Kind
Der (BStBl 1994 II S. 544) entschieden, daß dem Eigentümer einer Wohnung auch dann die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG zusteht, wenn er diese nicht selbst bewohnt, sondern diese einem - einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden - Kind zur alleinigen Nutzung überläßt. In diesem Fall stehe ihm unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a Abs. 2 Nr. 2 EStG auch der erhöhte Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung zu.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder kommt bei alleiniger Nutzung der nach § 10e EStG begünstigten Wohnung durch ein Kind die Steuerermäßigung nach § 34f EStG nicht in Betracht. Diese kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die nach § 10e EStG begünstigte Wohnung Teil des Haushalts der Eltern ist, also von einem oder beiden Elternteilen mitbewohnt wird (vgl. dazu BStBl 1992 II S. 241).
Die Steuerermäßigung nach § 34f EStG schließt demnach den Abzug eines Ausbildungsfreibetrages wegen auswärtiger Unterbringung nach § 33a Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 Satz 2 EStG aus.