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Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen inländischer Kreditinstitute aus ausländischen Einkunftsquellen
hier: Anwendung des(BStBl 2000 II S. 577)
Mit Urt. v. , I R 15/99, BStBl 2000 II S. 577 hat der BFH für die Anwendung des § 34d Nr. 6 EStG entschieden, dass die Zuordnung von Refinanzierungskosten auch bei Kreditinstituten nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, sondern nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen sei. Entsprechendes gelte für die Beurteilung des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. von § 3c EStG.
In vergleichbaren Fällen ist dem Urt. zu folgen und das entsprechende BStBl 1997 I S. 1022, bzw. das FMS v. nicht mehr anzuwenden.
Etwaige noch ruhende Rechtsbehelfsverfahren sind abzuschließen.