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§ 33 EStG Anerkennung der Beschäftigung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Hilfe im Haushalt
Mit o. g. Urt. hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Beschäftigung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Hilfe im Haushalt nach § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG anzuerkennen ist, wenn der Stpfl. schwer behindert ist (GdB mindestens 50). In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Entgelt für typische hauswirtschaftliche Arbeiten, welche die im Haushalt des behinderten Stpfl. lebende Lebensgefährtin auch für ihre eigene Haushaltsführung erbringt, sondern um behinderungsbedingte Mehraufwendungen.
Die steuerliche Anerkennung der Beschäftigung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Hilfe im Haushalt (§ 33a Abs. 3 EStG) ist auf diese Sonderfälle zu beschränken. Im Übrigen gilt die im (BStBl I S. 147) vertretenen Auffassung weiter.
Dieses Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht.