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NWB Nr. 1 vom Seite 7

Meinungen Stellungnahmen

Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer nach dem JStG 1997 auf dem Prüfstand

von Dipl.-Finanzwirt (FH), Verw.-Dipl. Dirk Eisele, Boppard/Rhein

I. Vorbemerkung

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 1997 v. (BGBl 1996 I S. 2049) hatte der Gesetzgeber Konsequenzen aus dem ErbSt- (BStBl 1995 II S. 671) gezogen und die erbschaft- und schenkungsteuerliche Immobilienbewertung mit (Rück-)Wirkung einer Neuregelung unterzogen. Die sog. Bedarfsbewertung - Legaldefinition in § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG - ist in den §§ 138 ff. BewG verankert und über § 12 Abs. 3 ErbStG bei der ErbSt/SchenkSt zu beachten. Für die Feststellung von Bedarfswerten (Grundstückswerte sowie land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzwerte) sind grundsätzlich die Wertverhältnisse vom einschlägig (§ 138 Abs. 4 BewG), deren Geltungsdauer nunmehr aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. (BGBl 2001 I S. 3435) bis einschließlich fortgeschrieben wurde (vgl. NWB Aktuelles 48/2001).

Bei der Bedarfsbewertung unbebauter Grundstücke stellt § 145 Abs. 3 BewG i. V. mit § 196 BauGB auf Bodenrichtwerte ab, während bei der Bewertung bebauter Grundstücke regelmäßig auf das Ertragswertverfahren des § 146 BewG zurückzugreifen ist. Typische Industriegrundstücke werden im sog. Steuerbilanzwertverf...