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NWB Nr. 45 vom Seite 4078

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Individuelles Existenzminimum, pauschaler Grundfreibetrag und Sozialhilfe

von Hermann Beham, Grafing

Die Bewohnerin eines Altersheims hat ihren Einkommensteuerbescheid angefochten. Es handelt sich zwar um die Einkommensteuer 1994, die zu entscheidende Frage ist aber durchaus noch aktuell. Streitig ist nämlich, ob die Bezüge eines Steuerpflichtigen, der aus Altersgründen in einem Heim untergebracht ist, zur Sicherung seines Existenzminimums über den allgemeinen Grundfreibetrag hinaus bis in Höhe der Kosten für ein Altersheim von der Einkommensteuer freizustellen sind. Das ; NZB eingelegt) ist der Auffassung der Klägerin nicht gefolgt, ihr müsse wenigstens der Betrag unbesteuert bleiben, den die Sozialhilfeverwaltung für ihre Klientel im gleichen Heim auszulegen bereit sei. Das FG München ist der Meinung, Heimkosten, die nicht durch Pflegebedürftigkeit entstünden, seien mit dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer abgegolten. Die Heimbewohnerin geht dagegen davon aus, dass das, was die Sozialhilfeverwaltung für im Altersheim untergebrachte Mitbürger bezahle, auch ihr Existenzminimum sei. Ihr Existenzminimum aber müsse ...