Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Wachsender Ärger mit dem Sonderbetriebsvermögen
I. Einschränkung der steuerneutralen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesamthand und Sonderbetriebsvermögen
Nach den Neuregelungen des § 6 Abs. 5 und 6 EStG sind nur noch folgende Übertragungen steuerneutral zum Buchwert möglich:
Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen zwei verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen; - Übertragung von Wirtschaftsgütern des Steuerpflichtigen aus seinem eigenen Betriebsvermögen in ein Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt;
Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen bei verschiedenen Mitunternehmerschaften.
Eine Realisierung der stillen Reserven wird in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ausdrücklich gefordert für die
Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt;
Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft und umgekehrt;
Übertragung eines...