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§ 32 EStG Berechnung der Einkünfte und Bezüge gem. Abs. 4; Anwendung der BFH-Urt. v. 1., 2.3. und ; BStBl II 2000 S. 459-466 und 522
Der BFH hat in verschiedenen Grundsatzentscheidungen zur Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs der Eltern von den Einkünften und Bezügen des Kindes Stellung genommen. In den Entscheidungen geht es im Wesentlichen darum, wie die anteiligen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes
im Jahr des Eintritts der Volljährigkeit
(, BStBl II S. 459)
im Jahr des Wechsels von der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit in den Beruf
(, BStBl II S. 461, sowie VI R 19/99, BStBl II S. 462)
im Jahr der Eheschließung des Kindes
(, BStBl II S. 522)
zu berechnen sind.
Er hat außerdem entschieden,
in welchem Umfang Sonderzuwendungen, z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld
(, a.a.O., und v. - VI R 34/99, BStBl II S. 464, sowie VI R 135/99, BStBl II S. 466),
wie der AN-Pauschbetrag auf das Jahr aufzuteilen ist
(, a.a.O.) und
ob für den sog. ”gebrochenen” Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht
(), a.a.O.
Diese Verfahren sind zwar grundsätzlich wegen der (Nicht-)Gewährung des Kindergeldes entschieden worden, gleichwohl sind die in den Entsch...