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NWB Nr. 30 vom Seite 2373

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Erneute Vorlage des Niedersächsischen FG an das BVerfG zur Gewerbeertragsteuer und zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärberegelung)

Der IV. Senat des Niedersächsischen FG hält die Gewerbeertragsteuer und die Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungswidrig. Er hat deshalb ein bei ihm anhängiges Verfahren ausgesetzt und beide Fragen dem BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. - IV 317/91; vgl. NWB EN-Nr. 939/98).

Der Senat ist der Auffassung, daß die Gewerbeertragsteuer zu einer verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden steuerlichen Zusatzbelastung der Gewerbetreibenden gegenüber den selbständig Tätigen und den Land- und Forstwirten führe und deshalb der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sei. Zwar hat das BVerfG in früheren Entscheidungen, zuletzt im Jahr 1977, die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer festgestellt ( BVerfGE 26 S. 1, und v. , BVerfGE 46 S. 224). Das Niedersächsische FG meint aber, daß sich seit der letzten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Gewerbesteuer vor über zwanzig Jahren die für die Gewerbesteuer bedeutsamen Berufsbilder, das Gewerbesteuergesetz im allgemeinen, die Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer im besonderen und auch die vom BVerfG formulierten und für die Fa...