OFD München - S 2256

§ 23 EStG Rücktrag von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften bei noch nicht vorliegender Steuererklärung für das Verlustentstehungsjahr (§ 23 EStG)

Für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ist ab dem Jahr 1999 erstmals ein überperiodischer Verlustabzug zulässig. Diese Verluste mindern nach Maßgabe des § 10d EStG ggf. zunächst Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im vorangegangenen Jahr und dann in den folgenden Jahren (§ 23 Abs. 3 Satz 9 EStG). Wird diese Verlustverrechnung bereits zu einem Zeitpunkt geltend gemacht, an dem die ESt-Erklärung für das Verlustentstehungsjahr noch nicht vorliegt, gilt Folgendes:

Im Rahmen seiner ESt-Erklärung für den VZ 01 erklärt der Stpfl. neben Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Anlage SO bereits Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 02, mit denen die Gewinne des Jahres 01 verrechnet werden sollen.

Bearbeitung der ESt-Steuererklärung für den VZ 01 (Rücktragsjahr)

1. im Verlustentstehungsjahr 02:

Das Verlustentstehungsjahr 02 ist noch nicht abgelaufen. Vor Ablauf des Verlustentstehungsjahres 02 ist der Verlustrücktrag nach 01 nicht zulässig. Denn erst mit Ablauf des Verlustentstehungsjahres 02 entsteht der aus dem Verlustrücktrag resultierende Erstattungsanspruch des Veranlagungsjahres 01 (Nr. 1 Satz 3 des AEAO zu § 38 AO; Urt. v. , BStBl 2000 II S. 491). Wird gegen den ESt-Bescheid 01 Einspruch eingelegt, kommt Aussetzung der Vollziehung vor Ablauf des Jahres 02 nicht in Betracht.

2. im auf das Verlustentstehungsjahr folgenden Jahr 03:

Der Verlust aus (allen) privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 02 kann bei der ESt-Veranlagung 01 (Rücktragsjahr) berücksichtigt werden. Der Stpfl. muss allerdings seine Verluste im Jahr 02 (formlos) nachweisen bzw. glaubhaft machen. Die vorherige Abgabe der ESt-Erklärung 02 ist dazu nicht erforderlich. Die Anerkennung des Verlustrücktrags bei der Veranlagung 01 darf daher nicht an die Abgabe der ESt-Erklärung 02 gekoppelt werden.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2256
OFD Nürnberg v. - S 2256

Fundstelle(n):
XAAAA-84168