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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Umsatzsteuer und Bewirtungsaufwendungen
Änderungen durch die Neuregelungen der EStR 1993 -
von Diplom-Betriebswirt (FH) Thomas Keller, Mannheim
I. Neuregelungen beim Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
In den EStR 1993 sind u. a. geänderte Formvorschriften für den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen enthalten. Danach sind für den Betriebsausgabenabzug betrieblich veranlaßter Bewirtungsaufwendungen über die bisher ohnehin zu beachtenden Nachweiserfordernisse hinaus ab dem die in Anspruch genommenen Leistungen detailliert nach Art, Umfang, Entgelt und Tag der Bewirtung in der Rechnung gesondert zu bezeichnen, wobei die Rechnung außerdem den Anforderungen des § 14 UStG genügen muß (R 21 Abs. 7 Sätze 11 und 12 EStR 1993). Die bisher häufig praktizierten Angaben ”An Verzehr” oder ”Speisen und Getränke” und die Angabe der für die Bewirtung in Rechnung gestellten Gesamtsumme genügen für den Betriebsausgabenabzug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr (R 21 Abs. 7 Satz 12 EStR 1993).
Ab dem wird seitens der FinVerw der Betriebsausgabenabzug für Bewirtungen aus betrieblichem Anlaß gar nur noch dann anerkannt, wenn die Rechnungen maschinell erstellt und registriert wurden (R 21 Abs. 7 Sa...BStBl I S. 855