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NWB Nr. 30 vom Seite 2420

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer fehlenden Religionszugehörigkeit

Mit hat der BFH einen Rechtsstreit zur Erhebung von pauschalierter Lohnsteuer (§ 40a EStG) entschieden, wobei insbesondere auf das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiStG NW) sowie auf einkommensteuerrechtliche Grundsätze einzugehen war. Die wichtige Aussage des neuen BFH-Urteils besteht darin, daß ein Arbeitgeber nicht als Steuerschuldner für eine rk. Kirchensteuer in Anspruch genommen werden kann, die als Zuschlag zu einer pauschalierten Lohnsteuer erhoben wird, die Lohneinkünfte von solchen Arbeitnehmern betrifft, welche nachweislich nicht der Katholischen Kirche angehören. Es muß also nach dem BFH immer die Frage der Religionszugehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer geklärt werden.

Unter Hinweis auf sein früheres Urt. v. - I R 14/87 (BFHE 159 S. 82 = BStBl 1990 II S. 993) begründet der BFH seine Grundaussage im wesentlichen damit, daß das System der Lohnsteuerpauschalierung nicht dazu führen könne, daß die persönliche Kirchensteuerpflicht von Arbeitnehmern erweitert wird. Die in § 40 Abs. 3 EStG geregelte Abwälz...