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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Berechnung der GewSt-Rückstellung bei gestaffelten Meßzahlen
Eine Schwierigkeit bei der Ermittlung der zu zahlenden GewSt liegt bekanntlich darin, daß diese noch im gleichen VZ als BA abzugsfähig ist und dadurch ihre eigene Bemessungsgrundlage mindert. Die exakte Berechnung der zu bildenden Rückstellung konnte in der Vergangenheit jedoch auf einfache Weise mit Hilfe der traditionellen Divisor-Methode erfolgen. Die von der FinVerw zudem zugelassene schätzungsweise Bestimmung mit Hilfe der Fünf-SechstelMethode war immer dann vorteilhaft, wenn der anzuwendende Hebesatz oberhalb von 400 % lag (vgl. ).
Diese Situation hat sich durch die Einführung der gestaffelten Gewerbeertragsteuermeßzahlen für natürliche Personen und PersGes (§ 11 Abs. 2 GewStG) jedoch grundlegend geändert. In den unteren vier Tarifzonen ist nunmehr bis auf wenige Ausnahmen die 5/6-Methode unabhängig von der Höhe des zugrundeliegenden Hebesatzes nachteilig. Anzuwenden ist daher in der großen Zahl der Fälle die Divisor-Methode. Diese führt jedoch in ihrer traditionellen Form (NWB F. 5 S....