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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Zur Zulässigkeit einer teilweisen Option im Rahmen von § 9 UStG
I. Problemstellung
Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Unternehmer die dort aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Gem. § 9 Abs. 2 UStG i. d. F. des StMBG ist ein Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) und bei den in § 4 Nr. 12 Buchst. b und c UStG bezeichneten Umsätzen nur zulässig, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Damit werden zwei Fragen aufgeworfen, die für den Vorsteuerabzug des optionswilligen Unternehmers und dessen Leistungsempfänger gemäß §§ 15, 15a UStG von Bedeutung sind:
1. Ist eine teilweise Option im Rahmen von § 9 Abs. 1 UStG zulässig, wenn der Leistungsempfänger den empfangenen Umsatz teils für unternehmerische, teils für nichtunternehmerische Zwecke nutzt?
2. Ist eine teilweise Option im Rahmen von § 9 Abs. 2 UStG zulässig, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück zwar ins...