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§ 22 EStG Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen; (BStBl I S. 1508); Anwendungsregelung bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit (sogenannte Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente/dauernde Last)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:
Die im Schreiben v. S 2257 (BStBl I S. 1508) und den entsprechenden Erl. der obersten FinBeh der Länder unter Tz. 51 enthaltenen Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit (sog. Mindestzeitrenten oder verlängerte Leibrenten/dauernde Lasten) sind auf Antrag der Stpfl. nicht anzuwenden, wenn die Vermögensübertragung vor dem rechtswirksam geworden ist und Berechtigter und Verpflichteter übereinstimmend an der bisherigen steuerrechtlichen Beurteilung festhalten.