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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Die Mindestgewinnregelung bei Konzessionsabgaben aus steuerlicher Sicht
I. Grundlagen
Die steuerliche Behandlung der Konzessionsabgaben (KA) bei Betrieben, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser dienen, ist in Abschn. 32 KStR geregelt. Danach sind in Beteiligungsfällen (Fälle, in denen der Versorgungsbetrieb ein Eigenbetrieb ist oder in denen die Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar an dem Grund- oder Stammkapital des Versorgungsbetriebs beteiligtS. 4026ist) die KA nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als sie nicht verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind.
Bei der Prüfung der Frage, inwieweit in Beteiligungsfällen bei der Zahlung von KA vGA anzunehmen sind, ist nach Abschn. 32 Abs. 2 KStR ohne nähere Nachprüfung von abzugsfähigen Betriebsausgaben auszugehen, wenn
die KA, die in Abschn. 32 Abs. 2 Nr. 1 KStR genannten Höchstsätze - z. B. bei Gemeinden mit mehr als 500 000 Einwohnern 18 v. H. der Roheinnahmen aus Versorgungsleistungen an letzte Verbraucher zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Tarifpreisen - nicht übersteigen und
dem Versorgungsbetrieb nach Abzug der die Höchstsätze nicht übe...