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NWB Nr. 17 vom Seite 1248

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Zeitanteilige Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 4 EStG) - Versuch einer Problemlösung -

von FG-Vizepräsident Hansjürgen Schwarz, Illingen/Saar, und Richter am FG Dr. Axel Schmidt-Liebig, Saarbrücken

I. Problemstellung

Viele ausländische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, haben unterhaltsbedürftige Angehörige im Heimatland, die sie finanziell unterstützen. Ihrer Unterhaltsverpflichtung kommen sie regelmäßig entsprechend ihrer finanziellen Leistungsmöglichkeiten nach. So ist es nicht verwunderlich, daß - nicht zuletzt wegen des Weihnachtsfestes - gegen Jahresende viele Überweisungen nach Hause getätigt werden, wenn die Weihnachtsgratifikation ausgezahlt worden ist.

Nun bestimmt § 33a Abs. 4 Satz 1 EStG, daß sich die in Abs. 1 der angeführten Vorschrift genannten Beträge für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel ermäßigen. Soweit Aufwendungen eines Jahres mit dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf auch des Folgejahres zu befriedigen, können sie nach der Rechtsprechung des BFH bei der Besteuerung nicht - und zwar weder im Jahr der Zahlung noch im Folgejahr - berücksichtigt werden: für das Jah...BStBl II S. 713BStBl II S. 341