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NWB Nr. 41 vom Seite 3181

Sozialversicherung: Geplante Grenzwerte für 2004

Jährlich werden verschiedene Grenzwerte zur Sozialversicherung neu bekanntgegeben. Dies geschieht durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung. Der Entwurf dieser Verordnung für das Jahr 2004 ist bekannt geworden. Natürlich sind Änderungen nicht ausgeschlossen. Zunächst ist hier die Bezugsgröße zu beachten, die Ausgangswert für verschiedene andere Grenzbeträge ist. 2004 beläuft sich die Bezugsgröße in den alten Bundesländern auf 28 980 € jährlich. Dies entspricht einem Monatsbetrag von 2 415 €. In den neuen Ländern sind 24 360 € bzw. 2 030 € maßgebend. Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gelten die Westwerte auch im Osten Deutschlands.

In den einzelnen Versicherungszweigen gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind jährlich 41 850 € bzw. – im Monat – 3 487,50 € maßgebend. Diese Werte gelten im gesamten Bundesgebiet. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird dagegen zwischen den alten und den neuen Bundesländern unterschieden. Im Westen Deutschlands gelten 2004 jährlich 61 800 € und 5 150 € im Monat. Im Osten sind 52 200 € bzw. 4 350 € maßgebend. In der Bundesknappsc...