Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 21 EStG Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen; Auswirkung des BStBl 1997 II S. 796
1. In seinem o. g. Urt. hat der BFH jetzt - gestützt auf den (BStBl 1996 II S. 34) zum ”Oder-Konto” bei Ehegattenarbeitsverhältnissen und unter Einschränkung seiner bisherigen Rechtsprechung - die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten bei dem durchzuführenden Fremdvergleich von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen für maßgebend erachtet. In diesem Urt. wurde ein Mietverhältnis zwischen Ehegatten und deren Schwester bzw. Schwägerin steuerlich anerkannt, obwohl die Vertragsparteien von dem schriftlichen Mietvertrag abgewichen sind. Die Miete wurde bar anstatt, wie vereinbart, durch Banküberweisung beglichen, nur teilweise wurden Quittungen ausgestellt, die Mietzahlungen erfolgten nicht - wie im Mietvertrag vorgesehen - monatlich vorschüssig, sondern unregelmäßig. Auch die Heizkosten wurden nicht wie vereinbart abgerechnet.
Nach Meinung des BFH schließt jedoch nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung entsprechender Vertragsverhältnisse aus. Dies bedeutet, daß wegen des fehlenden Interessengegensatzes zwischen nahen Angehörigen zwar grundsätzlich an den strengen Anforderungen bezüglich Form und Inhalt entsprechend...