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OFD Frankfurt/M. - S 2253 A

Anerkennung von Mietverträgen mit einem Unterhaltsberechtigten

Anwendung der (BStBl 2000 II S. 223 und 224), H 162a (Vermietung an Unterhaltsberechtigte) EStH 2000

Der BFH hat mit den o. g. Urt. unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr. entschieden, die Vermietung einer Wohnung an ein unterhaltsberechtigtes Kind stelle keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. von § 42 AO dar. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind die Miete aus eigenen Einkünften und Bezügen, aus einer einmaligen Geldschenkung der Eltern oder dem laufenden Barunterhalt bestreitet. Ohne Bedeutung ist auch, ob die Eltern die Miete mit dem Barunterhalt des Kindes verrechnen oder gesondert gezahlt bekommen. Das Mietverhältnis ist allerdings nicht anzuerkennen, wenn das Kind in keiner eigenen abgetrennten Wohnung, sondern im Haushalt der Eltern lebt.

Mit Veröffentlichung im BStBl ist diese Rspr. in allen noch offenen Fällen allgemein anzuwenden, die bisherige Verwaltungsauffassung ist damit aufgegeben.

Davon unberührt bleibt die Überprüfung

  • der Mietverträge, ob sie bürgerlich-rechtlich wirksam, zu unter Fremden üblichen Bedingungen abgeschlossen und gemäß dem Vereinbarten durchgeführt worden sind (siehe dazu H 162a, Fremdvergleich, EStH und ESt-Kartei § 21 Fach 1 Karte 10) und

  • der Einkünfteerz...

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