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OFD Frankfurt/M. - S 2252 A

Abgrenzung von Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht steuerbaren Kursgewinnen; Behandlung einer währungsgesicherten Festgeldanlage

Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bei einer Sparkasse ist folgendes Anlagemodell aufgedeckt worden, das bundesweit auch von anderen Banken und Investmentgesellschaften durchgeführt worden sein soll. Grundidee des Anlagegeschäfts ist das Motto ”Stpfl. Zinserträge in steuerfrei Rückzahlungsgewinne zu verwandeln” (vgl. die als Anlage beigefügte Darstellung eines Einzelfalls, wonach bei einem bereits bei Abschluss der Kapitalanlage feststehenden Bruttoertrag von 61 742 DM nur 2 293 DM versteuert werden). Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kunde legt durch Vermittlung der Sparkasse bei der ausländischen Landesbank-Tochter einen bestimmten Betrag (Mindestbetrag bei dieser Bank 500 000 DM) als Festgeld in einer ausländischen Währung an. Dabei handelt es sich stets um Währungen mit einem deutlich niedrigeren Zinsniveau als im Inland. Die Laufzeit des Festgelds übersteigt die Spekulationsfrist im Allgemeinen um wenige Tage. Die Fremdwährung wird dem Stpfl. von der Sparkasse zum üblichen Briefkurs verkauft. Gleichzeitig wird die Sparkasse eine umfassende Kontovollmacht über das Festgeldkonto bei der ausländischen Landesbank-Tochter erteilt und ein unwiderruflicher Rückkauf der...

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