NWB Nr. 12 vom Seite 1171 Fach 28 Seite 669

Internationale Briefpost

Produkte und Entgelte ab 1. 4. 1993

1. Die neue Produktlinie

(1) Die neue Produktlinie für Internationale Briefpost, die am in Kraft tritt, zeichnet sich im wesentlichen durch die folgenden Neuregelungen aus:

  • Einführung von Basisprodukten bei Briefen

  • Wegfall der Luftpostzuschläge

  • Reduzierung der Ländergruppen

  • Einführung der Beförderungsleistungen ”Luftpost-Par avion-Prioritaire” und ”Land-Economique”

  • Kilotarife für Briefe, Infopost und Sendungen zu ermäßigtem Entgelt (einschl. Zeitungen)

  • Wegfall der Sendungsarten ”Drucksache” und ”Massendrucksachen”

  • Einführung der ”Infopost” (Termin abweichend vom Inlandsdienst 1. 4. 1993)

  • Die Versandbedingungen für Päckchen werden neu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Frachtdienst Ausland geregelt.

(2) Folgende Sendungsarten werden für Internationale Briefpost ab angeboten: Brief, Infopost, Sendungen zu ermäßigtem Entgelt, Sendungen zu ermäßigtem Entgelt in besonderem Beutel, Blindensendung und Telebrief.

2. Basisprodukte, Formate

(1) Die Sendungsart Brief umfaßt im internationalen Dienst die Basisprodukte Aerogramm, Postkarte, Standard-, Kompakt- und Maxibrief international (vgl. Anlage 1).

(2) Die Einteilung in Basisprodukte entfällt bei den Sendungsarten Infopost sowie Sendungen zu ermäßigtem Entgelt.

(3) Die Höchstmaße und Höchstgewichte der Sendungsarten entsprechen den Vorgaben des Weltpostvertrags. Sie weichen von den Höchstmaßen des Inlandsdienstes ab (vgl. Anlage 1).

(4) Die Sendung in Rollenform wird nicht mehr angeboten.

3. Luftpostzuschläge

Die Berechnung der Luftpostzuschläge entfällt. Die Zuschläge sind in die Listenpreise eingearbeitet (vgl. Anlage 1).

4. Ländergruppen

Die Bestimmungsländer für Briefsendungen werden neu in nur noch zwei (statt bisher 4) Ländergruppen zusammengefaßt.

Die Ländergruppe ”Europa” umfaßt die Länder Nord-, Ost-, Süd- und Westeuropas (einschließlich der baltischen Republiken Estland, Lettland, Litauen sowie der Länder Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrußland), Georgien, Kasachstan, Moldau, Russische Föderation (Ukraine), die asiatischen Gebietsteile der Russischen Föderation, die Türkei, die Azoren, die Färöer, Grönland, die Kanarischen Inseln, Madeira sowie die französischen Übersee-Departements Guadeloupe, Guayana, Martinique, Reunion und die Gebietskörperschaften St. Pierre und Miquelon.

Die Ländergruppe ”Welt” beinhaltet alle außereuropäischen Länder und Gebiete, sofern sie nicht der Ländergruppe ”Europa” zugeordnet sind.

5. Beförderungsleistung

(1) Der Kunde kann neu grundsätzlich bei jeder Sendungsart zwischen zwei Beförderungsleistungen wählen: S. 1172

  1. Vorrangbeförderung ”Luftpost-Par avion” oder ”Luftpost-Par avion-Prioritaire” auf dem schnellsten Beförderungsweg und der

  2. Landbeförderung ”Land-Economique” auf dem nächstschnellsten Beförderungsweg (Mustervermerke vgl. Anlage 2 - hier nicht abgedruckt).

(2) Briefe in das europäische Ausland (Europabriefe) werden immer mit Vorrang befördert. Ebenfalls mit Vorrang befördert werden Weltbriefe Luft, Infopost Europa Luft und Infopost Welt Luft oder Sendungen zu ermäßigtem Entgelt (Luft). Weltbriefe Land, Infopost Land und Sendungen zu ermäßigtem Entgelt (Land) werden auf dem nächstschellsten Beförderungsweg abgeleitet.

(3) Mit Ausnahme der Europabriefe sind sämtliche Sendungen mit der gewünschten Beförderungsleistung zu kennzeichnen.

6. Kilotarife

Zur Vereinfachung der Einlieferung und des Versandes von internationaler Briefpost wird Kunden mit größeren Sendungsmengen der Versand zu Kilotarifen angeboten. Neben dem Kilotarif für Infopost (vgl. Abschnitt 7) gibt es ab dem den Kilotarif für Briefe sowie für Sendungen zu ermäßigtem Entgelt.

Der Kilotarif setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die einzelnen Sendungen (Stückentgelt) und dem Entgelt für das Gewicht der Briefe (Kiloentgelt). Das Stückentgelt wird für jede einzelne Sendung erhoben. Der Gesamttarif berechnet sich nach der Formel: (Stückzahl mal Stückentgelt) + (Gesamtgewicht mal Kiloentgelt).

6.1 Briefe zum Kilotarif

Kunden, die mindestens 500 Sendungen desselben Absenders monatlich (bzw. 6 000 pro Jahr) mit einem Mindestumsatz pro Einlieferung von 75,- DM einliefern, können auf Antrag Briefe zu Kilotarifen einliefern.

Die ”Bedingungen für die Einlieferung von Briefen in das Ausland zum Kilotarif” sowie Muster der Vereinbarung zur Teilnahme am Kilotarif und der Einlieferungsliste sind in der Anlage 3 - hier nicht abgedruckt - aufgeführt. Die Entgelte ergeben sich aus Anlage 1.

6.2 Sendungen zu ermäßigtem Entgelt zum Kilotarif

Die Sendungsart ”Sendungen zu ermäßigtem Entgelt” ersetzt die ”Sendungen zu ermäßigtem Drucksachenentgelt”. Die Zulassungsbedingungen bleiben im Grundsatz erhalten. Sendungen zum ermäßigten Entgelt werden auf dem Landweg befördert. Sie können mit Vorrang/Luftpostbeförderung zum Kilotarif versandt werden, wenn der Umsatz pro Einlieferung mindestens 75,- DM beträgt. Das Entgelt entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

7. Infopost

Zum entfallen die Drucksachenbestimmungen für die Internationale Briefpost. Sendungen in großer Zahl können neu als Infopost zu den nachfolgenden Bedingungen versandt werden:

7.1 Grundsätzliches

(1) Schriftliche Mitteilungen oder Unterlagen desselben Absenders, jedoch keine Verkaufswaren, können als Infopost versandt werden, wenn der Versender die festgelegten Mindestmengen einliefert und bestimmte Vorleistungen übernimmt. Dabei müssen die Sendungen format- und gewichtsgleich sein, Sendungen mit einem Einzelgewicht bis 100 g müssen zusätzlich inhaltsgleich sein.

Für jede Beförderungsleistung müssen mindestens 50 Sendungen in dasselbe Bestimmungsland gleichzeitig eingeliefert werden.

(2) Der Infopost können unentgeltliche Proben, Muster und Werbeartikel beigelegt werden. Die Sendungen müssen auch hinsichtlich der Proben, Muster und Werbeartikel inhaltsgleich bzw. format- und gewichtsgleich sein.

(3) Als inhaltsgleich werden Sendungen auch dann angesehen, wenn sie sich unterscheiden durch

  1. eine innere mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift,

  2. eine Anrede,

  3. je 10 Ordnungsbezeichnungen (Nummern - auch in Form von Zahlwörtern -, Buchstaben, Zeichen, jedoch keine Worte),

  4. Codier- und Steuerungszeichen, S. 1173

  5. Ort und Tag der Absendung und Absenderangaben und

  6. die Unterschrift(en).

(4) Unterschiedliche Gruppen in sich inhaltsgleicher Sendungen bis 100 g (vgl. Abs. 1-3) können zu einer Einlieferung zusammengefaßt werden, wenn

  1. sie dieselbe Absenderangabe tragen und

  2. sie dasselbe Format und Gewicht haben.

Die einzelnen Proben, Muster und Werbeartikel dürfen sich ebenso voneinander unterscheiden wie die einzelnen Schriftstücke/Unterlagen.

(5) Infopost kann als ”Europa Luft”, ”Europa Land” sowie als ”Welt Luft” und ”Welt Land” versandt werden.

7.2 Maße

Für Infopost gelten die Maße wie für Briefe.

7.3 Höchstgewicht

(1) Für Infopost gelten die Höchstgewichte wie für Briefe.

(2) Bücher und Broschüren (Kataloge, Prospekte usw.), die einen Einband oder Umschlag aufweisen und deren Blätter an der Seite fest zusammengehalten werden, können bis zu einem Höchstgewicht von 5 000 g versandt werden. Für diese Sendungen gilt die Mindesteinlieferungsmenge gemäß Abschnitt 7.1 Abs. 1 nicht. Es muß jedoch je Einlieferung ein Umsatz von mindestens 75,- DM erreicht werden. Ausgleichszahlungen bis zu diesem Betrag sind möglich.

7.4 Bezeichnung

(1) Bei Infopost ist die Bezeichnung der Sendungsart nicht erforderlich. Infopost muß in der rechten oberen Ecke der Aufschriftseite einen Freimachungsvermerk tragen.

(2) Die Sendungen sind auf der Aufschriftseite mit einem Vermerk oder Aufkleber je nach Wunsch der Beförderungsleistung zu versehen.

7.5 Verpackung/Umhüllung/Verschluß

Der Absender kann die Sendungen verschlossen einliefern. Mit der Einlieferung erklärt er sich mit deren stichprobeweisen Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden. Sind die Sendungen nach der Öffnung nicht mehr zum Postversand geeignet, werden sie dem Einlieferer zurückgegeben, damit er sie neu verpacken kann.

7.6 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen sind nicht zugelassen. Infopost können jedoch Internationale Werbeantworten beigefügt werden.

7.7-7.10 (hier nicht abgedruckt)

8. Internationale Werbeantwort

Ab dem können Internationale Werbeantworten als Briefe mit Standardformat mit einem neuen Höchstgewicht von 50 g versandt werden.

9. Zusätzliche und Sonstige Leistungen

Postausweiskarten werden weiterhin als vollgültiges Ausweispapier anerkannt. Die Deutsche Bundespost POSTDIENST gibt jedoch keine Postausweiskarten mehr aus. Die sonstigen zusätzlichen und sonstigen Leistungen werden unverändert beibehalten.

Anlage 1: Die wichtigsten Maße und Entgelte zur neuen Produktlinie für Internationale Briefpost


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Produkt
Höchstmaße/Gewicht
Europa
Welt
Luft
Land
Luft
Land
mm bis g
DM
DM
DM
DM
Brief
Postkarte
148 x 105 500g/m2
0,80
-----
2,00
2,00
Aerogramm
220 x 110 5
-----
-----
2,00
-----
Standardbrief
235 x 125 x 5 20
1,00
-----
3,00
2,00
Kompaktbrief
235 x 125 x 10 50
2,00
-----
4,00
2,00
Maxibrief international
50
3,00
-----
6,00
3,00
Länge + Breite +
100
5,00
-----
10,00
5,00
Höhe =
250
8,00
-----
16,00
8,00
900 mm
500
12,00
-----
24,00
12,00
Maximale
750
16,00
-----
32,00
16,00
Länge =
1000
20,00
-----
40,00
20,00
600 mm
1500
28,00
-----
56,00
28,00
2000
36,00
-----
72,00
36,00
Brief zum Kilotarif
Standard/ s. o. 50
Kompakt
– Stückentgelt
0,60
-----
1,20
0,90
– Entgelt je kg
16,00
-----
32,00
16,00
Maxi international s. o. 2000
– Stückentgelt
0,90
-----
1,80
1,20
– Entgelt je kg
16,00
-----
32,00
16,00
Infopost wie Maxibrief
international 2000/5000*
– Stückentgelt
0,60
0,60
0,60
0,60
– Entgelt je kg
13,00
8,00
22,00
13,00
Sendung zu ermäßigtem Entgelt
wie Maxibrief international 2000/5000*
Kilotarif**
– Stückentgelt
1,20
-----
1,20
-----
– Entgelt je kg
7,00
-----
20,00
-----
Sendung zu ermäßigtem Entgelt
wie Maxibrief international
50
-----
1,00
-----
1,00
100
-----
1,50
-----
1,50
250
-----
2,00
-----
2,00
500
-----
3,00
-----
3,00
750
-----
4,00
-----
4,00
1000
-----
5,00
-----
5,00
1500
-----
6,00
-----
6,00
2000
-----
8,00
-----
8,00
3000*
-----
12,00
-----
12,00
4000*
-----
16,00
-----
16,00
5000*
-----
20,00
-----
20,00
* 5000g nur bei Büchern und Broschüren;
** Mindestumsatz = 75,- DM je Einlieferung, nur bei Vorrangbeförderung zugelassen;
----- = markierte Felder bedeuten, daß die Dienstleistung nicht angeboten wird.

Fundstelle(n):
NWB Fach 28 Seite 669 - 671
NWB1993 Seite 1171 - 1173
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