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NWB Nr. 22 vom Seite 2105 Fach 26 Seite 3711

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 2. Halbjahr 1999 -

von Richter am Arbeitsgericht Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Einstellung - Offenbarungspflicht

Die Nichtigerklärung oder Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin (AN) stellt nach der Rspr. des EuGH eine unmittelbare Diskriminierung der betroffenen Frau wegen ihres Geschlechts dar. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber (ArbG) die Nichtigkeit oder Anfechtung eines unbefristeten Arbeitsvertrages damit begründet, dass die schwangere AN wegen eines schwangerschaftsbedingten gesetzlichen Beschäftigungsverbots die vertraglich vereinbarten Arbeiten zeitweise nicht verrichten darf ( AP Nr. 3 zu Art. 2 EWG-Richtlinie Nr. 76/207). Im Anschluss an diese Rspr. hat das LAG Hamm in einem Urteil festgestellt, dass die schwangere AN bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages nicht gehalten ist, die bestehende Schwangerschaft ungefragt zu offenbaren. Dies gilt selbst dann nicht, wenn der vertragsgemäßen Beschäftigung bereits in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot entgegensteht. Das...