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OFD Frankfurt/M. - S 1909 A

§ 15 EStG Begründung einer Betriebsaufspaltung; Beteiligung von Angehörigen des Besitzunternehmers an der Betriebs-Kapitalgesellschaft

Nach dem (BStBl 1985 I S. 97) ist im Falle der Betriebsaufspaltung eine Gewinnrealisierung anzunehmen, wenn an der neugegründeten KapGes nahestehende Personen beteiligt werden, die nicht am Besitzunternehmen beteiligt sind und kein Aufgeld für die ihnen zuwachsenden stillen Reserven zu leisten haben. Dies ist nach dem Schreiben der Fall, wenn

  • sämtliche Anteile an der Betriebs-KapGes zunächst vom Besitzunternehmen oder dessen Inhabern erworben und erst später einige dieser Anteile auf nahestehende Personen zu einem Preis übertragen werden, der niedriger ist als bei der Veräußerung an einem fremden Dritten erzielbare Kaufpreis, oder

  • die Inhaber des Besitzunternehmens es einer nahestehenden Person ermöglichen, Anteile an der aus einer Betriebsaufspaltung hervorgegangenen KapGes gegen Leistung einer Einlage zu erwerben, die niedriger als der Wert der Anteile ist.

In beiden Fällen liegt eine Entnahme vor, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem erzielbaren Kaufpreis und dem vereinbarten Kaufpreis bzw. der von der nahestehenden Person geleisteten Einlage. Der Wert der Entnahme entspricht dem Betrag der stillen Reserven, der auf die von nahestehenden Personen ...

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