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§ 15 EStG Behandlung selbständig ausgeübter Buchführungstätigkeit
Die selbständig und ausschließlich ausgeübte Buchführungshilfe i. S. des BStBl II S. 706 stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar. Gleiches gilt für die selbständige und ausschließliche Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung i. S. des BStBl II S. 281 (vgl. allgemein dazu Rdvfg. v. S 0821 A AO-Kartei § 6 Nr. 4 StBerG Karte 1 N).