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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 2. Halbjahr 1990 -
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht NWB F. 26 S. 1945
Befristeter Arbeitsvertrag
aa)Sachlicher Grund
Nach der st. Rspr. des BAG ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Führt die Befristung jedoch zum Entzug von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen (z. B. KSchG), so bedarf sie eines rechtfertigenden sachlichen Grundes (Beschl. des Großen Senats des AP Nr. 16 zu § 620 BGB - Befristeter Arbeitsvertrag). Mit Urt. v. hat das BAG zu diesem Problem entschieden, daß die wiederholte Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten im Arbeitsleben weitgehend üblich und damit sachlich gerechtfertigt sei, da die Studenten wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch das Studium immer nur für einen begrenzten Zeitraum übersähen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten sie sich neben ihrem Studium arbeitsvertraglich noch binden könnten (, BB 1990, 1907).
Wie oben dargelegt, bedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur dann eines sachlichen Grundes, wenn sie dem Arb...