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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 1990 -
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
a) Begriff Arbeitnehmer - freier Mitarbeiter NWB F. 26 S. 2187
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist bei der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer (AN) und freiem Mitarbeiter das entscheidende Merkmal der AN-Eigenschaft die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters. Dies hat das BAG erneut in einem Urteil vom bestätigt. AN sei, wer seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringe. Unterliege der Beschäftigte hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung einem umfassenden Weisungsrecht, liege ein Arbeitsverhältnis vor (, BB 1990, 779).
b) Arbeitszeit
Über die Frage des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst hatte das BAG in zwei Fällen, in denen eine Krankenschwester und ein Krankenpfleger, die in einem aus mehreren Gebäuden bestehenden Krankenhaus beschäftigt sind, die Ansicht vertreten, die Arbeitszeit beginne und ende nicht auf der Station, sondern mit dem Betreten und dem Verlassen des Krankenhausgebäudes oder mit dem Durchschreiten der Krankenhauspforte. Rechtsgrundlage für dies...