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§ 17 EStG Behandlung von Bürgschaften, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft übernimmt
”Zu der Frage, ob und in welchem Umfang nachträgliche Anschaffungskosten für eine Beteiligung entstehen, wenn ein wesentlich beteiligter Gesellschafter eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der KapGes übernimmt, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Der BFH hat entschieden (vgl. BStBl 1985 II S. 320 und v. , BFH/NV 1992, 94 m. w. H.), daß nachträgliche Anschaffungskosten anzunehmen sind, wenn ein Gesellschafter eine Bürgschaft für Verpflichtungen der KapGes übernommen hat und daraus in Anspruch genommen wird, ohne eine gleichwertige Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft (oder einen Mitbürgen) zu erwerben. Die Inanspruchnahme des Bürgen führe dann zu nachträglichen Anschaffungskosten, wenn im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft die Inanspruchnahme und die Uneinbringlichkeit der Rückgriffsforderung so wahrscheinlich sind, daß ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Bürgschaft nicht übernommen hätte. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen der Gesellschafter die Bürgschaftsverpflichtung erst nach Eintritt der Krise der Gesellschaft eingeht. In diesem Fall ist die Verpflichtung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt mit der Folge,...