Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17 EStG Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung bei kapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften von den Gesellschaftern nahestehenden Personen
Der VIII. Senat hat in den o. a. Urteilen zur Problematik der Berücksichtigung von Aufwendungen aus Darlehensverlust bzw. Bürgschaftsinanspruchnahme einer dem Gesellschafter nahestehenden Person als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG entschieden (sog. Drittaufwand).
In den Urteilen ist sehr detailliert ausgeführt unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen einer nicht an der GmbH beteiligten Person bei dem i. S. des § 17 EStG beteiligten Gesellschafter zu nachträglichen Anschaffungskosten führen können.
1. Aufwendungen von Nichtgesellschaftern aufgrund eigener Leistungspflicht
Grundsätzlich sind Aufwendungen eines Dritten beim Stpfl. nicht einkünftemindernd zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit (vgl. GrS - II/97, BStBl 1999 II 146).
Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Aufwendungen eines Dritten dem Stpfl. als eigene zuzurechnen sind. Dies ist bspw. der Fall, wenn lediglich eine Abkürzung des Zahlungswegs vorliegt oder der Dritte im Innenverhältnis für Rechnung des Stpfl. leistet. (Den Stpfl. treffen die wirtschaftlichen Folgen der Bürgschaftsinanspruchnahme eines Dritten bspw. dann, wenn der Dritte gegen ...