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§ 15 EStG Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank
Zur steuerlichen Behandlung der Refinanzierungszinsen für ein Darlehen, das eine an einer PersGes beteiligte Bank an die PersGes ausreicht, haben die Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder im Einvernehmen wie folgt Stellung genommen:
Die den beteiligten Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen stellen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. An der bisherigen Rechtsauffassung der FinVerw, wonach die Aufwendungen der Bank nur Sonderbetriebsausgaben sind, soweit sie unmittelbar und ausschließlich einem bestimmten Geschäft mit der Beteiligungsgesellschaft zugeordnet werden können, wird nicht mehr festgehalten.
Die Gewinnanteile der Mitunternehmer sind in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hinsichtlich der Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben nicht abschließend umschrieben. Für die Annahme von Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben genügt nach der Rechtsprechung des BFH bereits ein (bloßer) Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb als einer Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang wird nach § 4 Abs. 4 EStG nicht gefordert ( ...BStBl 1997 II S. 60, 62