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§ 15 EStG Behandlung der Betriebsaufspaltung; Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten durch das Betriebsunternehmen
Zu der Frage, wer die Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten durch das Betriebsunternehmen im Zusammenhang mit der Übertragung von aktiven WG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ertragsteuerlich zu behandeln ist, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder wie folgt Stellung genommen:
Die Übertragung von WG unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist sowohl bei der Begründung als auch bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung nicht steuerneutral möglich. Abweichend von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ist die Übernahme von Verbindlichkeiten nur dann kein Entgelt, wenn Vermögensteile eines Gesamtvermögens (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder bei der Realteilung auch einzelne WG im Rahmen einer Auseinandersetzung auf die Berechtigten verteilt werden, weil in derartigen Fällen - also z. B. bei der Erbauseinandersetzung über einen Betrieb oder bei der Realteilung einer PersGes - für die Auseinandersetzung der Anteil am Nettovermögen entscheidend ist. Diese Betrachtung kann bei der isolierten Übertragung von einzelnen WG nicht angewendet werden; in diesen Fällen gelten die allgemeinen Regel...