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OFD Magdeburg - S 2230

§ 13 EStG Bilanzierung von Zuckerrübenlieferrechten in der D-Markeröffnungsbilanz (MF-Erlass v. - 42 - S 2230 - 74)

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder sind Zuckerrübenlieferrechte nicht in der zum aufzustellenden D-Markeröffnungsbilanz zu aktivieren, weil den rübenanbauenden Landwirten zum keine auf Dauer wirkende und gesondert bewertbare Rechtsposition eingeräumt worden ist.

Mit Gerichtsbescheid v. - I R 18/99 -, rkr., hat der BFH die Auffassung der OFD bekräftigt und entschieden, dass eine LPG in der DM-Eröffnungsbilanz auf den Zuckerrübenlieferrechte nicht bilanzieren durfte, da hinsichtlich der Zuckerrübenlieferrechte die Feststellung des FG, dass trotz der AO über die Beziehung bei der Lieferung und Abnahme von Zuckerrüben und Zucker v. (GBl. DDR II S. 668) keine gesicherte Liefererwartung bestand, nicht zu beanstanden ist. Entscheidend ist, dass § 14 Abs. 2 der Zucker-VO v. (GBl. DDR I S. 1225) erst am in Kraft getreten ist.

Sowohl der Gerichtsbescheid v. , Az.: I R 18/99, als auch der Gerichtsbeschl. v. , Az.: I R 18/99, sind bisher nicht im BStBl veröffentlicht worden.

Anhängige Einspruchsverfahren sind nunmehr abschließend zu bearbeiten, soweit dies nach d...

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