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§ 13 EStG Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei
Als Anlage übersendet die OFD eine Arbeitshilfe zur Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei in Ergänzung zum Arbeitspapier v. S 2113 - 21 - St 13 - 31. Aus der Arbeitshilfe können sich Anregungen zur Prüffeldarbeit ergeben.
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Anlage: Abgrenzung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei |
1. Gewinnerzielungsabsicht als Entscheidungskriterium
1.1 Allgemeines
Auch die Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft setzt voraus, daß eine Tätigkeit ausgeübt wird, aus der objektiv und auf Dauer gesehen positive Gewinne erzielt werden können. Fehlt diese Absicht, Gewinne zu erzielen, ist statt eines landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebs ein steuerlich bedeutungsloser Liebhabereibetrieb anzunehmen (zu den Konsequenzen der Qualifikation einer Tätigkeit als Liebhaberei Hinweis auf 2.4 H). Die subjektive Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht ausreichend. Die Gewinnerzielungsabsicht muß vielmehr objektiv in Erscheinung treten, um nachweisbar zu sein ( BStBl 1982 II S. 381).
Zur Definition des Begriffs Gewinnerzielungsabsicht Hinweis auf 1.2 H. Gewinnerzielungsabsicht ist folglich das Streben nach Betriebsvermögensvermehrung in Gestalt eine...BStBl 1984 II S. 751