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Lexikon der BFH-Entscheidungen im 2. Vierteljahr 1989 zum Bilanzsteuerrecht
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Aktivierung
1. Voraussetzungen der Aktivierung von Pensionsanwartschaften
(BStBl 1989 II S. 323) betr. § 5 Abs. 1, § 4 EStG.
Hinweise: Loos, BB 1989 S. 669; Anm. in DStR 1989 S. 210.
Die Stpfl. hatte am von dem Verpächter (V) der Gaststätte, die sie betrieb, eine Versorgungszusage bekommen, und zwar in Anerkennung der bisherigen guten Zusammenarbeit und treuen Verbundenheit der Stpfl. zu V. Bei Erreichen des Rentenalters () sollte sie monatlich 150 DM erhalten. Die Versorgungszusage sollte nur erlöschen, wenn das Pachtverhältnis aus anderen Gründen als durch Tod oder Erwerbsunfähigkeit endete. Die Stpfl. ermittelte ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb durch BV-Vergleich gem. § 5 Abs. 1 EStG. Die Anwartschaft auf die Altersrente und die Zusage von 1961 war bisher von der Stpfl. nicht aktiviert. Erstmals (?) 1974 vertrat das FA den Standpunkt, die Anwartschaft müsse in der Bilanz aktiviert werden, und zwar mit einem Betrag in Höhe von 9 427 DM. Um diesen Betrag wurde der Gewinn 1974 erhöht. Die hiergegen erhobene Klage beim FG Hamburg (BB 1983 S. 294) hatte Erfolg. Das FA legte Revision ein, die der BFH für unbegründet hi...