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Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 1995 und 1996
I. Buchführungspflicht
1. Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
(EFG 1996 S. 423; LX136338) betr. § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EStG 1988; § 140 AO; § 2 HGB.
Die Kl. betrieben im Streitfall einen gewerblichen Grundstückshandel. Sie waren nach § 140 AO i. V. mit § 2 HGB buchführungspflichtig, da ihr Unternehmen nach Art und Umfang und insbesondere nach dem Ausmaß der geplanten Baumaßnahmen und dem Umfang ihrer Vermarktung einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderte. Die Planung, Finanzierung, Abwicklung und Kontrolle der Baumaßnahmen führten zu einer Vielzahl von Geschäftsvorfällen, die sich u. a. im Umfang der eingerichteten DATEV-Konten niederschlug. Es kam nicht allein auf die Aktivitäten der Kl. im Streitjahr an, sondern auch auf die zeitnah zum Erwerbszeitpunkt erfolgten Vermarktungsanstrengungen und deren Konsequenzen. Lag eine Buchführung nicht vor und wurden lediglich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt, so ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln.
2. Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
Pflege-B...BGBl I S. 1528