Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 1325 Fach 17 Seite 1371

Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Bilanzsteuerrecht 1994

von Richter am BFH Dr. Arno Bordewin, München

I. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Erneut liegen U. zur umstrittenen Frage der Bilanzierung bei öffentlichen Zuschüssen vor. Nach dem U. des Nds. (EFG 1994 S. 15; Rev. VIII R 58/93) mindern die Zuschüsse nach den §§ 9, 10 und 12 KHG die Anschaffungs-/Herstellungskosten der bezuschußten WG nicht (Abweichung von BStBl 1989 II S. 189). Die erfolgswirksame Vereinnahmung der Fördermittel wird durch Passivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens ausgeglichen, wobei der Zuschuß als Ertrag des Zeitraums der Nutzungsdauer des jeweiligen WG angesehen wird. Auf die nicht um den Zuschuß gekürzten Anschaffungs-/Herstellungskosten können Sonderabschreibungen nach § 75 EStDV (jetzt § 7f EStG) in Anspruch genommen werden. Zur Bewertung in einer Eröffnungsbilanz hat (EFG S. 708; Rev. I R 56/94) entschieden, die bezuschußten WG seien mit den um den Zuschuß gekürzten Anschaffungs-/Herstellungskosten anzusetzen, da der Teilwert dieser WG generell durch die Zuschußgewährung gemindert werde; zum Teilwert öffentlich bezuschußter WG vgl. allgemein (BStBl I S. 221). Anschaffungskosten entstehen auch, wenn die Kaufpreisschuld in ein Vereinbarungsdarlehen () umgewandelt wird. Nach FG Rheinl.-Pfalz v.