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NWB Nr. 48 vom Seite 3737 Fach 17 Seite 1147

Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Bilanzsteuerrecht 1990

von Richter am BFH Dr. Arno Bordewin, München

I. Betriebsvermögen und Privatvermögen

Wiederum mußten die FG sich in einer Reihe von Entscheidungen mit der Abgrenzung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen befassen, und zwar sowohl bei Einzel- wie auch bei Mitunternehmern.

1. Darlehensverbindlichkeiten und Schuldzinsen

Der Stpfl. erwarb gegen einen Kaufpreis von 980 000 DM ein rd. 6 000 qm großes Grundstück, das mit einer Halle, einem Wohn- und Bürogebäude und einem Einfamilienhaus bebaut war. Die Halle wurde eigenbetrieblich, das Wohn- und Bürogebäude durch Vermietung und das Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke genutzt. Die Schuldzinsen auf das zur Finanzierung aufgenommene Darlehen ordnete der Kl. ausschließlich den Einkünften aus der Vermietung zu. Dem folgt das (EFG S. 419) zu Recht nicht. Vielmehr nähmen Eigen- und Fremdmittel an der Finanzierung aller bürgerlich-rechtlich unselbständigen Teile des einheitlichen Gesamtobjekts gleichermaßen (im proportionalen Verhältnis) teil. Daraus ergab sich, daß ein entsprechender Teil der Darlehensverbindlichkeit und damit der Schuldzinsen einerseits dem Erwerb der betrieblich genutzten Halle, and...BStBl II S. 817