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NWB Nr. 19 vom Seite 1365 Fach 17 Seite 933

Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung 1986

von Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht, Saarbrücken

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die folgende Darstellung befaßt sich mit der Rechtsprechung des BVerfG, des BFH und der FG zu Problemen der Außenprüfung, soweit diese Entscheidungen betreffen, die im Jahre 1986 veröffentlicht worden sind.

I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)

a) , HFR 1986 S. 258.

Nach der Rspr. des BStBl II S. 286) bedarf es im Falle des § 193 Abs. 1 AO im allgemeinen keiner weiteren Begründung, weil der Verwaltungsakt aus sich heraus verständlich ist. Es genügt in einem solchen Fall, wenn die Prüfungsanordnung die Bezeichnung der Rechtsgrundlage, nämlich § 193 Abs. 1 AO, ausweist. Diese Rspr. verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und auch nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

b) , BStBl 1986 II S. 435.

Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Daß diese Voraussetzungen vorliegen, muß sich aus der Begründung der Prüfungsanordnung ergeben. So muß erkennbar sein, daß die gewünschte Aufklärung durch Einzelermittlungen nicht erre...