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§ 10 EStG 1. Übertragung eines Grundstücks gegen eine dauernde Last und gleichzeitige Rückanmietung; 2. Außergewöhnliche Instandhaltungsaufwendungen als dauernde Last
Zu 1. Mietvertrag und dauernde Last
Das Az. IV 126/96 erneut entschieden, daß die in Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung getroffenen Vereinbarungen einer dauernden Last und eines Mietverhältnisses auf Lebenszeit eine mißbräuchliche Gestaltung darstellen. Das Mietverhältnis wurde deshalb steuerlich nicht anerkannt; die als dauernde Last vereinbarten Leistungen wurden nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt, als sie die ”Mietzahlungen” übersteigen (vgl. auch EFG 1996 S. 279).
Da die Kläger gegen das Urt. Revision eingelegt haben (Az. beim BFH IX R 8/98), ruhen gleichgelagerte Einspruchsverfahren kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung kann gewährt werden.
Zu 2. Außergewöhnliche Instandhaltungsaufwendungen als dauernde Last
Das Az. IV 215/97 entschieden, daß auch agw. Instandhaltungsaufwendungen des Eigentümers für eine von den wohnungsberechtigten Eltern genutzte Wohnung als dauernde Last abziehbar sind.
Das Urt. steht in Widerspruch zu der auf Bund-Länder-Ebene vertretenen Auffassung (vgl. auch Vfg. v. S 2221 und ESt-Kartei § 10 Abs. 1 Nr. 1a Karte 1....