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BMF, - S
2221 IV C 4 - S 2221 -
201/99
§ 10 EStG Anerkennung einer Lebensversicherung mit Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit als steuerlich begünstigte Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
Nach H 88 (Lebensversicherungen) EStH 1998 gehören Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG. Dies gilt auch für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.