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§ 3 ErbStG Behandlung von Hinterbliebenenbezügen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
Bezüge, die den Hinterbliebenen eines verstorbenen Gesellschafters einer PersGes aufgrund eines Gesellschaftsvertrages zustehen, unterliegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt.
Der BFH hatte im Urt. v. (II R 31/89 - BStBl 1990 II S. 325) diese Verwaltungsauffassung bestätigt.
Die gegen dieses BFH-Urt. eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das - BStBl 1994 II S. 547) nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt das o. a. uneingeschränkt anwendbar.
Soweit aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden die Entscheidung vergleichbarer Fälle zurückgestellt worden sein sollte, sind die bisher ruhenden Verfahren fortzusetzen und abzuschließen.
Auf die in dem o. a. BFH-Urt. angesprochenen seltenen Ausnahmefälle (keine Steuerbarkeit der Hinterbliebenenbezüge, wenn der verstorbene Mitunternehmer einer Personenhandelsgesellschaft im Innenverhältnis gegenüber den die Gesellschaft beherrschenden anderen Gesellschaftern wie ein Angestellter gebunden war) wird hingewiesen.