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NWB Nr. 23 vom Seite 1953 Fach 9a Seite 545

Lexikon der BFH-Entscheidungen zum Bewertungs- und Vermögensteuerrecht 1994

von Richter am BFH Hermann-Ulrich Viskorf, München

Anteilsbewertung

1. Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen unter Außerachtlassung vereinbarter Verfügungsbeschränkungen

(BFHE 174, 94, BStBl II S. 503; LX109091) betr. §§ 9, 11 Abs. 2 BewG.

An der Klin., einer GmbH (Stammkapital 20 000 DM), waren der Gesellschafter A zu 70 v. H. und der Gesellschafter B zu 30 v. H. beteiligt. Nach § 5 der Satzung ist der Kreis der möglichen Gesellschafter auf A - im Todesfall auf dessen Witwe - sowie auf B begrenzt. Als Kaufpreis für alle gem. § 5 der Satzung möglichen Veräußerungen von Geschäftsanteilen zwischen den Gesellschaftern oder von den Erben bzw. Vermächtnisnehmern eines Gesellschafters an den verbleibenden Gesellschafter ist der Nennwert der Einlage vereinbart. Die Klin. hatte unter Hinweis auf § 5 der Satzung beantragt, den gemeinen Wert für je 100 DM des Stammkapitals auf 100 DM festzustellen. Demgegenüber ermittelte das FA den gemeinen Wert der Anteile an der Klin. nach Abschn. 76 ff. VStR 1983 im Stuttgarter Verfahren und vertrat hierbei die Auffassung, daß die in § 5 der Satzung vereinbarten Verfügungsbeschränkungen nicht zu berücksichtigen seien....