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NWB Nr. 40 vom Seite 3007 Fach 8 Seite 1177

BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahre 1988

von Dr. Gerhard Mößlang, Richter am BFH, München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die nachstehende Zusammenstellung enthält die Entscheidungen des BFH zum GrESt-Recht, die im Jahr 1988 im BStBl Teil II veröffentlicht worden sind. Die Gliederung folgt den §§ des GrEStG 1983. Soweit die Entscheidungen noch zu den vor dem Inkrafttreten des GrEStG 1983 geltenden Ländergesetzen ergangen sind, sind die den Ländergesetzen entsprechenden Vorschriften des GrEStG 1983 vorangestellt, um Hilfen zur Auslegung des nunmehr geltenden GrESt-Rechts zu geben.

1. Vertragsgegenstand ”bebautes Grundstück” § 1 Abs. 1 Nr. 1, bei vertraglicher Bindung an vorgegebenes § 9 Abs. 1 Nr. 1 Baukonzept

(BStBl II S. 898) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.

Vorinstanz: FG Köln.

Hinweise: KFR F. 8 GrEStG § 1, 2/88, S. 287 (Viskorf); Anm. in HFR 1988 S. 637; Jehner, DStR 1989 S. 169.

Die Eigentümer mehrerer Grundstücke, die nach dem Bebauungsplan der Gemeinde mit einer Reihenhausanlage von 7 Einheiten bebaut werden sollten, beauftragten eine GmbH mit der Durchführung der Gesamtbaumaßnahme. Hierzu erstellte die GmbH detaillierte Baupläne und bot die Einzelgrundstücke mit Reihenhäusern zu Festpreisen an. Die interessierten Käufer sollten mit einem RA (K) einen G...