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OFD Berlin - EZ 1200; siehe auch NWB DokSt Rz. 20/97

§ 8 EigZulG Behandlung einer Sanierungsumlage als Anschaffungskosten

In Fällen, in denen Erwerber von Eigentumswohnungen mit dem Kaufvertrag verpflichtet werden, eine Sanierungsumlage in einer bestimmten Höhe zu leisten, gilt für die Beurteilung im Rahmen des EigZulG folgendes:

Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Wohnung (§ 8 EigZulG).

Nach Tz. 39 des (BStBl I S. 887) gehört der Teil des Kaufpreises, der auf die Instandhaltungsrücklage entfällt, nicht zu den Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung. Auf das (BStBl 1992 II S. 152), das zum Bereich der GrESt ergangen ist, wird Bezug genommen.

Für die GrESt ist nunmehr entschieden worden, daß auf die vom Veräußerer erhobenen Kosten für noch durchzuführende Modernisierungsmaßnahmen die o. g. BFH-Entscheidungen nicht anzuwenden sei. Die Eigentümergemeinschaft sei hinsichtlich der Art des Instandhaltungskonzepts und der Wahl der die Instandhaltung durchzuführenden Unternehmen praktisch an die Vorgaben des Veräußerers gebunden. Die Vertragsgestaltung sei daher mit einheitlichen Verträgen vergleichbar, bei denen die vom Verkäufer eingegangenen Fertigstellungsverpflichtung in untrennbaren Zusammenhang mit dem Kaufvertrag steht. Dementsprechend sei...

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