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OFD Koblenz

Anwendungsfragen zum Eigenheimzulagengesetz

1. Anspruchsberechtigter (§ 1 EigZulG)

Anspruchsberechtigt ist jeder unbeschränkt Stpfl., der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG) oder der nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt stpfl. zu behandeln ist. Erwirbt im letzteren Fall ein im Ausland wohnhafter Steuerbürger eine Wohnung im Inland und überläßt er diese Wohnung an einen Angehörigen i. d. S. des § 15 AO unentgeltlich zu Wohnzwecken, z. B. an das im Inhald studierende Kind, besteht Anspruch auf Eigenheimzulage.

Für Kinder in seinem ausländischen Haushalt kommt jedoch eine Kinderzulage nicht in Betracht (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG im Umkehrschluß). Für ein in der begünstigten Wohnung im Inland lebendes Kind sind die Grundsätze des BStBl I S. 855 (vgl. ESt-Kartei/ St 31 I -, Karte I zu § 34f EStG) entsprechend anzuwenden. Danach scheitert eine Kinderzulage daran, daß dieses Kind nicht zum elterlichen Haushalt gehört ( -, BStBl II S. 378).

2. Begünstigtes Objekt (§ 2 EigZulG)

Zulagenbegünstigt sind nur die Herstellung oder der entgeltliche Erwerb einer Wohnung. Grundsätzlich nicht begünstigt ist der unentgeltliche Einzelrech...

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