Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übersicht über die Rechtsprechung des BFH zur Umsatzsteuer im 2. Halbjahr 1984
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Leistungsaustausch § 1 Abs. 1 Nr. 1
1. Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer
a) (BStBl II S. 686) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3, § 10 UStG 1967.
Der Fall betraf die Überlassung eines Pkw einer KG an deren Prokuristen auch für Privatfahrten. Der BFH verlangte die Prüfung der schriftlichen und mündlichen Abreden zur Pkw-Überlassung für die private Nutzung als Entscheidungsgrundlage zum Leistungsaustausch. Für den Fall, daß nach Vereinbarung der Vertragsparteien die Arbeitsleistung durch Barlohn und Sachlohn (Pkw-Überlassung) abgegolten werden soll, liegt grundsätzlich Leistungsaustausch vor: der Arbeitgeber bewirkt dann mit der Sachzuwendung eine entgeltliche Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967, für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung als Gegenleistung aufwendet. Es handelt sich um einen tauschähnlichen Umsatz.
Ergibt die Prüfung, daß die Pkw-Überlassung keinen Anteil der Arbeitsleistung abgelten soll (Maßgeblichkeit des Barlohns), soll nach dem U. untersucht werden, ob die zeitweilige Entnahme des unternehmerischen Pkw für die nichtunternehmerische Nutzung durch den Arbeitnehmer den Tatbestand des Eige...