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Zuordnung von Betriebsausgaben zu steuerfreien Schachteldividenden
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Zuordnung von Betriebsausgaben zu steuerfreien Schachteldividenden folgendes:
1. Betriebsausgabenzuordnung bei nach einem DBA steuerfreien Schachteldividenden
1.1 Allgemeines
Sind Schachteldividenden nach einem DBA von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, so dürfen nach den §§ 8 Abs. 1 KStG, 3c EStG Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie mit den Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen ( BStBl 1997 II S. 57, 60, 63). Dies gilt auch in den Fällen des § 8b Abs. 5 KStG (bis VZ 1993 § 26 Abs. 7 KStG), bei denen die Befreiung ungeachtet der im DBA vereinbarten Mindestbeteiligung gilt, wenn die Beteiligung mindestens ein Zehntel beträgt (Abschn. 41 Abs. 17 KStR 1995).
1.2 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang
Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Erträge und Ausgaben in der Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Entstehung und Zweckbestimmung verbunden sind (Veranlassungszusammenhang). Es sind daher nur solche Ausgaben nicht abziehbar, die den außer Ansatz zu lassenden Schach...BStBl 1977 II S. 207