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Zuordnung von Betriebsausgaben zu nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerbefreiten Schachteldividenden bzw. zu anderen ausländischen Einkünften
I. Zuordnung von Betriebsausgaben zu nach einem DBA steuerfreien Schachteldividenden
Unter Bezugnahme auf das vor dem BFH anhängige Revisionsverfahren - I R 167/94 - wird gebeten, bis auf weiteres die nachfolgende Rechtsauffassung zu vertreten:
1. Allgemeines
Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen deutscher Anteilseigner an ausländischen Gesellschaften unterliegen i. d. R. der deutschen Besteuerung unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer. Eine Ausnahme bilden Dividendeneinkünfte aus Beteiligungen, die unter das Schachtelprivileg eines DBA fallen. Einkünfte aus dieser Quelle werden von der inländischen Besteuerung freigestellt. Die Einkünfte sind dabei nach allgemeinen estl. Gewinnermittlungsvorschriften für jede Schachtelbeteiligung einzeln zu ermitteln.
Aufgrund des Begriffs ”Einkünfte” - der nicht mit dem Begriff ”Einnahmen” gleichgesetzt werden kann - wird klargestellt, daß der Reinertrag aus dieser Quelle freizustellen ist (vgl. auch -, BStBl II S. 799).
Dies bedeutet, daß die Einnahmen nicht der Besteuerung unterliegen. Gleichzeitig können aber auch Ausgaben, die unmittelbar mit Schachteldividenden in Zusammenhang stehen, sich nicht steuermi...