Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 110 BewG Erweiterte Steuerbefreiung von Kunstgegenständen und Handschriften
Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat im Einvernehmen mit dem FinMin mit Erl. v. - 7991.4/10 - die Landesstelle für Museumsbetreuung in Tübingen zur zuständigen Stelle für die Entgegennahme der Bereitschaftserklärung nach § 110 Abs. 1 Nr. 12 Satz 3 BewG erklärt. Die Adresse der Landesstelle für Museumsbetreuung hat sich in der Zwischenzeit geändert. Sie lautet jetzt:
Landesstelle für Museumsbetreuung
Schloßstraße 26
70176 Stuttgart