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§ 4 KStG, § 64 AO Zuwendung eines Fahrzeugs mit Werbeaufschriften („Werbebus„)
Zur Frage, ob bei einer gemeinnützigen Körperschaft steuerfreie Vermögensverwaltung oder ein stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, wenn sie ein mit Werbeaufschriften versehenes Fahrzeug einsetzt, ist folgende Auffassung zu vertreten:
Bei der steuerbegünstigten Körperschaft liegt nur dann ein stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn sie vertraglich verpflichtet ist, das Fahrzeug über den zu eigenen Zwecken notwendigen Umfang hinaus einzusetzen oder es werbewirksam abzustellen.
Diese Auffassung entspricht der in der Vfg. v. S 2706 A (KSt-Kartei, § 4 Karte A 18) enthaltenen Entscheidung zu vergleichbaren Sachverhalten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die Verpflichtung der gemeinnützigen Körperschaft, auf die Erzielung von Einnahmen durch vergleichbare Verträge mit anderen Partnern zu verzichten, begründet keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hierin ist lediglich ein Indiz für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu sehen.